Mitglieder • Beiträge • Spielbetrieb

Beiträge (jährlich)

Die Mitglieder der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. sind gleichzeitig Mitglieder in der SpVgg Warmbronn 1910 e.V. und können damit das gesamte Angebot des Vereins nutzen. Die entsprechenden Beiträge werden von der Abteilung Tennis an den Gesamtverein abgeführt.

Erstmitglied: 230,- Euro (inkl. 75,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
Ehegatte: 130,- Euro (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
1. Kind/ Jugendliche von Mitgliedern: 100,- Euro (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
2. Kind/ Jugendliche von Mitgliedern: 70,- Euro (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
3. Kind/ Jugendliche von Mitgliedern und folgende: kostenlos (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)

1. Kind/ Jugendliche von Nichtmitgliedern*: 160,- Euro (inkl. 40,-/75,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
2. Kind/ Jugendliche von Nichtmitgliedern*: 130,- Euro (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)
3. Kind/ Jugendliche von Nichtmitgliedern und folgende*: kostenlos (inkl. 40,- Euro Beitrag Spvgg Warmbronn)

Schüler, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende und Studenten ab dem Kalenderjahr, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, auf schriftlichen Antrag** und gegen jährlichen Nachweis ihres Status bis 30.04. des jeweiligen Beitragsjahres:
als Erstmitglied: 160,- Euro
als Familienmitglied: 130,- Euro

Passives Mitglied: 75,- Euro

* Beiträge für Kinder/Jugendliche, von denen kein Elternteil aktives Mitglied in der Tennisabteilung der SpVgg Warmbronn ist
** Der Antrag ist bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres zu stellen, in dem diese Personen das 17. Lebensjahr vollenden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits Mitglied sind, sonst beim Eintritt.

Die Beiträge für Kinder gelten bis einschließlich des Kalenderjahrs, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird.

Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Wir wünschen uns jedoch von neuen Mitgliedern einen Spendenbeitrag zum Erhalt und zur Pflege unserer Anlagen (gegen Spendenbescheinigung).

Der Vorstand der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. behält sich vor, im Falle der Veränderung von Beiträgen, die sie an die Spvgg Warmbronn 1910 e.V abzuführen hat, diese Veränderungen an die Mitglieder weiterzugeben.
Mitgiedsbeiträge als PDF-Datei

Rahmenbedingungen für die Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Spvgg Warmbronn Tennis e.V. sind gleichzeitig Mitglieder in der SpVgg Warmbronn 1910 e.V. und können damit das gesamte Angebot des Vereins nutzen. Die entsprechenden Beiträge werden von der Abteilung Tennis an den Gesamtverein abgeführt.
Die Jahresbeiträge für das laufende Jahr sind jeweils Ende Januar fällig. Erst nach Zahlung des Jahresbeitrags und eventueller sonstiger Forderungen der Tennisabteilung kann Anspruch auf die Spielerkarte erhoben werden, die allein zum Spielen auf den Freiplätzen berechtigt
Jedes aktive Mitglied leistet pro Jahr im Frühjahr beim Platzbau einen Arbeitseinsatz von 5 Stunden. Familienmitglieder können sich gegenseitig vertreten. Der Arbeitseinsatz beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird und endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Gebühr erhoben.
Für den Einzug der Jahresbeiträge und sonstiger Forderungen der Tennisabteilung ist eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung teilen Sie bitte umgehend unserem Schatzmeister mit.
Alle Änderungen im Status der Mitglieder (Aktivierung, Passivierung, Austritt, Beitragsermäßigung usw.) sind ausschließlich zum 01.01. des folgenden Jahres möglich. Diese Änderungen sowie alle Anträge, welche sich auf das kommende Jahr beziehen, sind bis spätestens 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Danach können sie nicht mehr berücksichtigt werden.
Name und Adresse des Zahlungspflichtigen sind gleichzeitig Empfängeradresse für die Aussendungen der Tennisabteilung. Mitglieder in gleichen Haushalten erhalten jeweils eine Aussendung gemeinsam.
Satzung als PDF-Datei

Spiel- und Platzordnung

Spielberechtigung
Jedes aktive Mitglied erhält eine Spielerkarte. Sie berechtigt während der Spielsaison auf den Plätzen zu spielen. Dieses Recht verlängert sich pro Kalenderjahr automatisch durch die Abbuchung des Mitgliedsbeitrags und der Begleichung aller anderen Forderungen der Tennisabteilung.
Der Verlust einer Spielerkarte muss dem Schatzmeister (vertretungsweise dem Technischen Leiter) sofort gemeldet werden. Die Anfertigung einer neuen Spielerkarte erfolgt gegen Gebühr von € 5,-. Eigenanfertigungen sind zu unterlassen. Sie berechtigen nicht zum Spielen.
Platzbelegung
Der tägliche Spielbetrieb wird durch Platzbelegung mit Spielerkarte geregelt. Bei jeder Platzbelegung, ob für ein Einzel oder ein Doppel, müssen mindestens 2 Spieler anwesend sein und bis Spielbeginn auf der Anlage bleiben.
Während des Einzel- und des Doppelspiels müssen 2 bzw. 4 Spielerkarten zeitgleich gesteckt bleiben. Die Belegung hat fortlaufend, also ohne zeitliche Lücken zu erfolgen.
Spielbeginn ist zu jeder Viertelstunde (alle 15 Minuten).
Die Spielerkarten sind nicht übertragbar, auch nicht innerhalb einer Familie. Bei Abwesenheit eines Spielers ist jedes Mitglied berechtigt, die Spielerkarte in das Ablagekästchen zu legen und damit den Platz freizugeben.
Kann während der belegten Zeit wegen Regens oder anderer Umstände nicht gespielt werden, so entsteht kein Ersatzanspruch. Die nachfolgenden Belegungen verschieben sich nicht.
Platzreservierungen (Sperren) für Turniere, Verbandsspiele u.ä. sind aus den ausgehängten Terminplänen ersichtlich. Änderungen des Terminplanes werden möglichst frühzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Spieldauer
Grundsätzlich hat jeder Spieler Anspruch auf 60 Minuten Spieldauer für ein Einzel- oder Doppelspiel. Bei starkem Andrang sind Doppelspiele anzustreben. Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, entsprechende Hinweise zu geben.
Platzpflege
Jeder Spieler (Erwachsene und Jugendliche) ist innerhalb der Spieldauer vor Verlassen der Platzanlage zum Abziehen des benutzten Spielfeldes verpflichtet. An heißen Tagen ist das Spielfeld vor dem Spiel zu spritzen.
Unbespielbarkeit der Plätze
Nach Frost und bei zu starker Nässe dürfen die Plätze nicht bespielt werden.
Flutlichtanlage
Die Flutlichtanlage ist so eingerichtet, dass sie von jedem erwachsenen Mitglied ein- und ausgeschaltet werden kann. Da die Stromkosten von der Gemeinschaft getragen werden, ist auf besonders sparsamen Betrieb zu achten. Der Spieler, der als letzter die Platzanlage verlässt, ist zum Ausschalten verpflichtet.
Schlüssel
Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahre erhält auf Anforderung und gegen eine Kaution von € 10,00 leihweise einen Schlüssel, der für die Eingangs- und Hüttentüre, sowie für die Flutlichtanlage passt.
Von einem etwaigen Verlust des Schlüssels ist der Vorstand der Abteilung zu benachrichtigen. Ersatzschlüssel werden gegen Erstattung der Unkosten von derzeit € 10,- ausgehändigt.
Ablagen
Für die Ablage von Kleidern, Schuhen, Taschen usw. sind die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.
Hütte
Die entsprechenden Verpflichtungen der Mitglieder sind in der Hüftenordnung festgelegt, auf die ausdrücklich verwiesen wird.
Tenniskleidung
Die Tenniskleidung soll den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Kinder und Jugendliche
Sie können auch ohne Erwachsene alle Plätze von Montag bis Freitag jeweils bis 17 Uhr belegen. Abends, Samstag und Sonntag aber nur, wenn die Plätze nicht von Erwachsenen beansprucht werden.
Ausnahme: Den Platz 5 dürfen Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche jederzeit ebenso belegen wie Erwachsene.
Gäste
Gäste können nur an Spielen teilnehmen, an denen mindestens ein aktives
Mitglied mitspielt. Für ein solches Spiel hat das gastgebende Mitglied
10 Euro pro Platz und Stunde zu entrichten. Diese Gebühr wird auch bei
Spielen fällig, bei denen passive Mitglieder mitspielen.
Vor dem Spiel ist Folgendes zu tun:
1) Am Steckbrett muss jedes aktive Mitglied seine Spielerkarte,
jeder Gast bzw. jedes passive Mitglied eine der ausgelegten
neuen grünen Gastkarten stecken, d.h., es müssen bei einem
Einzel 2 und bei einem Doppel 4 Karten gesteckt werden.
2) Das gastgebende Mitglied hat in der beim Steckbrett ausgehängten
Liste „Spielen mit Gästen“ Folgendes einzutragen:
das Datum, seinen Namen in Druckschrift, die Uhrzeit (von ...
bis ... ), die Platz-Nummer, seine Unterschrift.
Die Gebühren für Spiele mit Gästen werden vom Konto des gastgebenden,
aktiven Mitgliedes abgebucht.
Bereits erworbene alte Gastkarten können aufgebraucht werden. Bei Verwendung einer alten Gastkarte ist diese mit Name, Datum und Uhrzeit zu
beschriften, vor Spielbeginn anstatt einer neuen Gastmarke zu stecken
und nach dem Spiel in den dafür vorgesehenen Kasten zu werfen. Zur Dokumentation, dass mit einer bereits bezahlten Gastkarte gespielt wurde, ist
in der Liste „Spielen mit Gästen“ in der Spalte „alte Gastkarte“ ein Kreuz zu
machen.
Kinder
Kleinkinder und Kinder, die nicht selbst Tennis spielen, dürfen nicht in die Plätze mitgenommen werden.
Balljunge
Kinder, die als Balljungen tätig sind, haben Tennisschuhe zu tragen.
Hunde
Hunde dürfen in die Plätze nicht mitgenommen werden. Sie sind innerhalb der Platzanlage an der Leine zu halten.
Parken
Parkplätze stehen unmittelbar vor der Tennisanlage, am Parkplatz beim See und an der Tennis- / Steigwaldhalle zur Verfügung.
Haftung
Die Haftung während des Spielbetriebs unterliegt der Satzung der SpVgg. Warmbronn e.V. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden oder entgangener Gewinn, können nicht geltend gemacht werden.
Bußgeld und Ausschluss
Verstöße gegen diese Spiel- und Platzordnung können mit einem Bußgeld bis zu € 50,- belegt werden Wiederholte oder gar vorsätzliche Verstöße können den Ausschluss aus der Abteilung zu Folge haben.
Der Abteilungsvorstand, im März 2002
Spiel- und Platzordnung als PDF-Datei

Tennishaus-Dienst

Wir wollen den Zustand unserer Tennisanlage und Tennishütte pflegen, erhalten und unsere Anlage vor unberechtigter Nutzung schützen. Deshalb ist es notwendig, dass die Tennisanlage täglich während der Sommersaison spätestens bei Einbruch der Dunkelheit überprüft wird. Hierbei fallen folgende Arbeiten an:
• Wasserhähne der Spülmaschinen zudrehen
• Gastraum und Terrasse aufräumen (Tische, Stühle, Gläser, Flaschen etc.)
• Rollläden in allen Räumen herunterlassen
• Lichter in allen Räumen ausmachen
• Fenster, Haustüren und Eingangstor abschließen
Der Tennishausdienst ist von allen aktiven Mitgliedern zu übernehmen. Er beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird und endet nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Die Einteilung erfolgt alphabetisch für jeweils einen Tag, wobei Vertretungen durch das jeweilige Mitglied selbst zu organisieren sind. An Tagen, an denen das Haus bewirtschaftet ist, z.B. bei Turnieren o.ä., muss kein Tennishausdienst geleistet werden.
Die Erledigung des Tennishausdienstes bestätigen Sie sofort mit Ihrer Unterschrift auf der aushängenden Liste am schwarzen Brett. Wenn der Tennishausdienst nicht durchgeführt wird, wird eine Gebühr von € 20,00 erhoben. Der Einzug erfolgt im darauf folgenden Monat.
Tennishaus-Dienst als PDF-Datei

Arbeitseinsatz

Erhaltung und Pflege unserer Anlage nehmen einen immer größeren Umfang an. Das bedeutet erhöhte Kosten, die durch einen praktischen Arbeitseinsatz wenigstens teilweise aufgefangen werden sollen.
Es handelt sich dabei um folgende Arbeiten:
Definition der Aufgaben
• Grundreinigung des Tennisheims
• Gärtnerische Arbeiten
• Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auf der gesamten Anlage und an den Geräten
• Arbeiten des Platzbauteams über die Renovierung hinaus
Sachgegenstände werden nicht als Ersatz für Arbeitsstunden anerkannt, sie können aber weiterhin gerne gespendet werden.
Termine und Aufgaben
Die Arbeitseinsätze (Einteilung, Termine und anstehende Arbeiten) werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt Warmbronn bekannt gegeben. Details regelt der technische Leiter oder sein Beauftragter.
Zeitraum und Kontrolle
Der Arbeitseinsatz ist vorzugsweise im Frühjahr zu den anberaumten Terminen zu er bringen und spätestens bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres mit dem dafür vorgesehenen Vordruck nachzuweisen. Die Termine werden im Mitteilungsblatt für Warmbronn veröffentlicht.
Umfang
Der Arbeitseinsatz wird für jedes aktive Mitglied auf fünf Stunden pro Saison festgelegt. Der Arbeitseinsatz beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird und endet nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Familienmitglieder können sich gegenseitig vertreten. Passive Mitglieder sind befreit.
Ersatz
Anstelle des Arbeitseinsatzes ist eine finanzielle Ersatzleistung zu bringen. Sie beträgt
€ 15,00 pro nicht geleistete Stunde für alle erwachsenen Mitglieder,
€ 7,50 pro nicht geleistete Stunde für alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren.
Über andere Ersatzleistungen entscheidet der Abteilungsvorstand.
Zahlung
Offene Beträge wird zum Jahresende fällig.

Arbeitseinsatz als PDF-Datei